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Altölentsorgung ist unkompliziert . . .

                        Wenn der Profi es für Sie in die Hand nimmt!

 

Kennen Sie Ihre Verantwortlichkeiten als Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-AbfG)?

 

Nach §3 Abs. 5 und 6 sind die Begriffe Abfallerzeuger und Abfallbesitzer wie folgt definiert:

 

  • Erzeuger von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist

jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle angefallen sind, oder jede Person, die Vorbehandlunge, Mischungen oder sonstige Behandlungen vorgenommen hat, die eine Veränderung der Natur oder der Zusammensetzung dieser Abfälle bewirkt.

  • Besitzer von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist

jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über die Abfälle hat. 

IST IHNEN BEKANNT, dass der Erzeuger oder Besitzer von Abfällen verpflichtet ist, diese vorranigig zu verwerten?*

IST IHNEN BEKANNT, dass die Verwertung von Abfällen Vorrang hat vor deren Beseitigung und hier eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung anzustreben ist?

IST IHNEN BEKANNT, dass Abfälle in erster Linie zu vermeiden, in zweiter Linie a) stofflich zu verwerten oder b) zur Gewinnung von Energie zu nutzen sind?

Nun kommen WIR ins Spiel: 

WIR können Ihnen zwar nicht die Verantwortung zur Erfüllung Ihrer Pflichten abnehmen, aber wir können Ihnen unsere Zuverlässigkeit und fast vierzig Jahre Erfahrung anbieten!

WIR - die Karo As Umweltschutz GmbH - können Ihnen die aufwendige Zeit ersparen, welche Sie benötigen, um die Zuverlässigkeit eines Entsorgers bzw. Vertragspartners zu prüfen, wozu gehören:

  • Verfügt der Beförderer über die erforderliche Transportgenehmigung und/oder ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat?
  • Verfügt das Entsorgungsunternehmen für den konkreten Abfall über eine genehmigte Anlage mit ausreichender Kapazität?
  • Sind alle behördlichen Genehmigungen vorhanden und haben Sie diese eingesehen? 

 

Mit einem leichten Druck auf die linke Mautaste erhalten Sie alle nötigen Informationen, welche Sie für eine Entsorgung Ihrer Abfälle durch uns benötigen.

 

 

*Ausnahmen gelten nur, soweit Abfälle einem Anschluss- und Benutzungszwang des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers bzw. einer Andienungs- und/oder Überlassungspflicht an die zuständige Landesgesellschaft unterliegen oder sofern die abfallrechtlichen Pflichten durch eine behördliche Entscheidung auf einen Dritten, einem Verband oder eine Selbstverwaltungskörperschaft der Wirtschaft übertragen worden sind.