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Altölentsorgung ist wertvoll . . .

                                                Sofern Sie die Altöle sortenrein lagern!

 

In §1a Abs. 1 der Altölverordnung (AltölV) heißt es:

  • Altöl im Sinne dieser Verordnung sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischen oder biogenem Öl bestehen.

In §4 Abs. 1 der AltölV heißt es:

  • (1) Es ist verboten, Altöle im Sinne des §1a Abs. 1 mit anderen Abfällen zu mischen.

In §2 der AltölV heißt es:

  • (1) Der Aufbereitung von Altölen wird der Vorrang vor sonstigen Entsorgungswegen eingeräumt, sofern keine technischen und wirtschaftlichen einschließlich organisatorischer Sachzwänge entgegenstehen.

  • (2) Altöl der Sammelkategorie 1 der Anlage 1 sind zur Aufbereitung geeignet. 


Altöle der Sammelkategorie 1 . . .

                                            Altöl zur Aufbereitung zu Basisöl!

 

Grenzwerte:

  • max. 20 mg/kg PCB (DIN EN 12766-1,2)

  • max. 0,2 % Gesamthalogene in der organischen Phase (Ölphase) gemäß Anlage 2 der AltölV

  • max. 10 % Wassergehalt

  • max. 2 % Sedimente

  • Flammpunkt > 55 ° C


Altöle der Sammelkategorie 1, untereinander mischbar:

 

AVV-Schlüssel

Bezeichnung

13 01 10

nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis

13 02 05

nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis

13 02 06

synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

13 02 08

andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

13 03 07

nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis

 

Sie sind sich nicht sicher, über welche Altölkategorie Sie verfügen und möchten eine Voranalyse Ihres Altöls durchführen lassen?

Mit einem leichten Druck auf die linke Maustaste können Sie im Labor der Mineralöl-Raffinerie Dollbergen anfragen, was eine Analyse Ihres Altöles kosten würde!