Altölentsorgung ist mischbar . . . Wenn Sie uns als Partner auswählen! In § 4 der Altölverordnung geht es um die getrennte Entsorgung, Vermischungsverbote: (1) Es ist verboten, Altöle im Sinne des § 1a Abs. 1 mit anderen Abfällen zu vermischen. (2) Öle auf der Basis von PCB, die insbesondere in Transformatoren, Kondensatoren und Hydraulikanlagen enthalten sein können, müssen von Besitzern, Einsammlern und Beförderern getrennt von anderen Altölen gehalten, getrennt eingesammelt, getrennt efördert und getrennt einer Entsorgung zugeführt werden. Die zuständige Behördekann Ausnahmen von Satz 1 zulassen, wenn eine Getrennthaltung an der Anfallstelle ausbetriebstechnischen Gründen nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand durchführbarist und eine Entsorgung in einer dafür nach § 4 des BImSchG zugelassenen Anlage vom Altölbesitzer nachgewiesen wird. (3) Altöle unterschiedlicher Sammelkategorien nach Anlage 1 dürfen nicht untereinandergemischt werden. ABER(4) In nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugelassenen Anlagen zur Aufbereitung, energetischen Verwertung oder sonstigen Entsorgung von Altölen oder Abfällen gelten die Verbote nach den Absätzen 1 bis 3 nicht, soweit eine Getrennthaltung der Altöle zur Einhaltung der Pflicht zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sowie zur vorrangigen Aufbereitung der Altöle nicht erforderlich und eine Vermischung der Altöle in der Zulassung der Entsorgungsanlage vorgesehen ist. Sammelkategorie 2,3 und 4 . . . Altöl zur Aufbereitung zu Brennstoffen!
Grenzwerte:max. 50 mg/kg PCB (DIN EN 12766-1,2) max. 1 % Gesamthalogene in der organischen Phase (Ölphase) gemäß Anlage 2 der AltölV max. 10 % Wassergehaltmax. 2 % Sedimente Flammpunkt > 55 °C
Altöle der Kategorie 2,3 und 4, untereinander mischbar: AVV-Schlüssel | Bezeichnung | 12 01 06 | halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) | 12 01 07 | halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) | 12 01 10 | synthetische Bearbeitungsöle | 13 01 01 | Hydrauliköle, die PCB enthalten | 13 01 09 | chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis | 13 01 11 | synthetische Hydrauliköle | 13 01 12 | biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle | 13 01 13 | andere Hydrauliköle | 13 02 04 | chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis | 13 02 07 | biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröl | 13 03 01 | Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten | 13 03 06 | chlorierte Isolier- oder Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen | 13 03 08 | synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle | 13 03 09 | biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle | 13 03 10 | andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle | 13 05 06 | Öle aus Öl-/Wasserabscheidern | 13 07 01 | Heizöl und Diesel |
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