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Abfallentsorgung ist mehr . . . 

                                 Wie z.B. auch die Entsorgung von wässrigen Abfällen!

 

Unser Angebot umfasst auch die Entsorgung von wässrigen flüssigen Abfällen:

 

Emulsionen und Öl-Wassergemische . . .

                              Zur chemisch-physikalischen Behandlung       

Grenzwerte:

  • max. 20 mg/kg PCB (DIN EN 12766-1,2)

  • max. 0,2 % Gesamthalogene in der organischen Phase (Ölphase) gemäß Anlage 2 der AltölV

  • max. 2 % Sedimente

  • pH-Wert 5 – 10 nach DIN 38404-5

  • Flammpunkt > 55 ° C


Emulsionen und Öl-Wassergemische, untereinander NICHT mischbar:

 

AVV-Schlüssel 

Bezeichnung

07 06 01

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (u. a. Scheibenwischwasser)

12 01 09

halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und –lösungen

12 03 01

wässrige Waschflüssigkeiten

13 01 05

nichtchlorierte Emulsionen

13 04 03

Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt

13 05 07

öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern

13 08 02

andere Emulsionen

16 07 08

ölhaltige Abfälle (aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern)